8) Zusätze
8.1 Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
8.1.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
8.1.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8.1.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugendgefährdender und/oder Gewaltverherrlichender Inhalte.
8.2 Fertigungsverfahren, Materialeigenschaften und Toleranzen
8.2.1 Die folgenden Absätze des Unterpunkts 8.2 tragen Gültigkeit für alle Kundenaufträge rund um den 3D-Druck, das Plotten und den Modellbau. Außerdem sind Teilbereiche soweit zutreffend (z.B. Fertigungstoleranz und Materialeigenschaften) auch auf sonstige handwerkliche Dienstleistungen anwendbar.
8.2.2 Bei dem von Fischer Projects angewandten Fertigungsverfahren des additiven 3D-Drucks handelt es sich um ein maschinell koordiniertes und gesteuertes Fertigungsverfahren mit einer maximalen Auflösung von 0.1mm pro Fertigungsebene. Kosmetische und optische Eigenschaften (z.B. Sichtbarkeit der einzelnen Fertigungsebenen, Überhänge und Koordinatenstrecken) der hieraus resultierenden Werkstücke und Modelle sind dem Fertigungsverfahren geschuldet und können nicht direkt beeinflusst werden. Dem Kunden ist bei Auftragserteilung oder Bestellung bewusst, dass Endprodukte (sofern Sie keiner weiteren Verarbeitung zur kosmetischen Aufwertung durch Fischer Projects unterliegen) solche Spuren der Herstellung aufweisen können.
8.2.3 Fischer Projects behält sich vor, innerhalb einer Fertigungstoleranz von bis zu 2,5% zu arbeiten. Je nach verwendetem Material sind Schrumpfraten und Verarbeitungstoleranzen zu beachten. Fischer Projects gewährt auf Verlangen Einsicht in Material- und Sicherheitsdatenblätter der Materialien. Außerdem arbeitet Fischer Projects, sofern nicht anders vereinbart, stets nach Kundenvorgaben. Skizzen, Maße und Maßeinheiten sind durch den Kunden vorab auf Richtigkeit zu prüfen. Etwaige hieraus resultierende Korrekturen am fertigen Modell sind nicht durch Fischer Projects zu tragen.
8.2.4 Die von Fischer Projects hergestellten Maßanfertigungen, Prototypen oder Serienfertigungen, wie auch sonstige Kundenaufträge sind nach bestem Wissen und Gewissen für die vom Kunden genannten Zwecke ausgelegt und gefertigt. Für abweichende Einsatzmodalitäten oder Zweckentfremdung kann Fischer Projects keine Gewährleistung übernehmen. Gewährleistung und Ersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, in denen Fischer Projects nicht mit ausreichender Expertise die Umstände der üblichen Verwendung des herzustellenden Werkstücks oder Modells einschätzen und bewerten kann. Generell sind technische Angaben des Kunden maßgeblich.
8.2.5 Die physischen Eigenschaften und die Haltbarkeit der von Fischer Projects hergestellten Maßanfertigungen, Prototypen oder Serienfertigungen, wie auch sonstige Kundenaufträge sind stark vom verwendeten Material und dem angestrebten Verwendungszweck mit äußeren Einwirkungen abhängig. So können beispielsweise eine geringe UV-Beständigkeit, hohe Hitzeempfindlichkeit oder Porösität je nach Einsatz und Umgebungsklima- sowie Sonneneinstrahlung auftreten. In jedem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass das ausgewählte Material für den angestrebten Einsatzzweck- und Ort geeignet ist. Über die zur Verfügung stehenden Materialien wird in jedem Fall durch Fischer Projects eingehende Beratung angestrebt, sofern der Kunde nicht schon eine Vorauswahl getroffen hat.
8.3 Urheber- und Nutzungsrechte
8.3.1 Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktionen, Funktionsmustern, Formen, Handmustern die Fischer Projects im Zuge der Abwicklung einer Auftragsarbeit erarbeitet und bereitstellt (in physischer, als auch in virtueller Form), sowie die Rechte an sämtlichen Konzepten, ausgearbeiteten Texten, Dokumenten und Plänen und sonstigen Formen gestalterischer Ideen verbleiben uneingeschränkt bei Fischer Projects – sodass eine gewerbliche Nutzung ohne die vorherige Zustimmung nicht erlaubt ist. Ausnahme: Modelle, Zeichnungen, Bauplänen und Funktionmuster aus Public-Domain-Quellen.
8.3.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten der in 8.3.1 genannten Güter (auch virtueller Form) erfolgt nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks. Die Abgabe von gewerblichen Nutzungsrechten bedarf darüber hinaus der schriftlichen Zustimmung durch Fischer Projects und erfolgt durch eine gegebenenfalls kostenpflichtige Lizenzvereinbarung. Weitere Ausarbeitungen bedürfen der Zustimmung von Fischer Projects. Für Modelle, Zeichnungen, Bauplänen und Funktionmuster aus Public-Domain-Quellen kann Fischer Projects keine Nutzungsrechte einräumen. Diese sind eigenverantwortlich beim Urheber zu erwerben.
8.3.3 Alle Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Abgeltung der entsprechenden Lizenzvereinbarung – oder sofern keine schriftliche Lizenzvereinbarung vorliegt – bei Fischer Projects. Dies gilt auch explizit für Prototypen, Sonderanfertigungen und Konstruktionen im Kundenauftrag und nach Vorgabe des Kunden mit Ausnahme von Modellen, Zeichnungen, Bauplänen und Funktionmustern aus Public-Domain-Quellen.
8.4 Vertrauliche Dokumente und Daten
8.4.1 Sämtliche dem Kunden überlassenen Dokumente, Formulare und Daten/Dateien (jedweder Form) sind vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Projekts oder Auftrages zu verwenden. Unbefugte Publikation, Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung wird sofort mit rechtlichen Schritten geahndet. Sämtliche Zeichnungen, Skizzen, Dateien und Musterbilder sind geistiges Eigentum von Fischer Projects (Inh. Benjamin Fischer) und dürfen erst nach dem Kauf oder der einvernehmlichen Überlassung (schriftliche Regelung nötig) uneingeschränkt benutzt werden.
8.5 Kommunikation und Absprache mit Kunden
8.5.1 Sofern dies für die Erfüllung einer Arbeit oder eines Projekts (oder Teilen dessen) nötig ist, zählt sämtliche Kommunikation mit dem Kunden zur bezahlten Leistungszeit des Auftragnehmers. Etwaige Telefonate zur Besprechung, Schriftverkehr (nach Ermessen), Textnachrichten auf verschiedenen Kanälen (WhatsApp, Facebook usw.) sowie anderweitige Rücksprachen werden nach Ermessen – jedoch stets maximal zu 100% – der (jeweils zutreffend zu berechnenden) Arbeitszeit des Auftrages zum vereinbarten Stundensatz zugebucht.
8.6 Widerrufsbelehrung
8.6.1 Mit Auftragsvergabe an Fischer Projects sind diese AGB sowie die entsprechenden Widerrufsregelungen akzeptiert.